Hundeführschein in Vorarlberg

Stand: 2025-11-20

Hundeführschein Vorarlberg

Das Wichtigste in Kürze

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Rechtliche Grundlage

In Vorarlberg ist die Haltung von Hunden im Landes‑Sicherheitsgesetz und in der „Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden“ (LGBl.Nr. 4/1992) geregelt. Für bestimmte Rassen, die als Kampfhunde gelten, ist die Haltung bewilligungspflichtig; die Bewilligung wird von der Wohnsitzgemeinde erteilt. Voraussetzung für diese Bewilligung ist ein Sachkundenachweis, der durch einen anerkannten Kurs mit anschließender Prüfung erbracht wird. Einen generellen, für alle Hunde verpflichtenden Hundeführschein kennt Vorarlberg derzeit nicht; für Listenhunde ist der Sachkundenachweis aber zwingend erforderlich.

Wer braucht den Hundeführschein in Vorarlberg?

Eine gesetzliche Pflicht zum Sachkundenachweis besteht in Vorarlberg für alle Personen, die einen Hund halten oder verwahren, der als Kampfhund nach der Landesverordnung eingestuft ist – also für Listenhunde und deren Kreuzungen. Die Bewilligung bezieht sich immer auf eine bestimmte Person, einen bestimmten Hund und eine konkrete Halteadresse und wird von der Gemeinde mit Bescheid erteilt. Für Halter anderer Hunderassen gibt es derzeit keine landesweit einheitliche Hundeführschein‑Pflicht, trotzdem können Gemeinden zusätzliche Auflagen vorschreiben, etwa den Besuch einer Hundeschule oder das Tragen von Maulkorb und Leine in bestimmten Bereichen.

Rasseliste für Vorarlberg

Liste der "Kampfhunde"

So läuft die Prüfung ab

Theorie

Der Sachkundenachweis wird in Vorarlberg typischerweise über einen standardisierten Theorie‑Kurs erbracht, etwa den Kurs „der tut nix“, der von Tierärzt:innen und Volkshochschulen angeboten wird. In rund 12 Unterrichtseinheiten lernst du Grundlagen zu Herkunft und Entwicklung des Hundes, wichtige Rasseunterschiede, Lernverhalten, Erziehung, Körpersprache und Stresssignale sowie den richtigen Umgang mit Hundebegegnungen im Alltag. Ein weiterer Schwerpunkt sind deine rechtlichen Pflichten als Hundehalter:in, etwa Leinen‑ und Maulkorbpflicht, Auflagen für Kampfhunde, Haftungsfragen und Tierschutzbestimmungen. Am Ende steht in der Regel eine kurze Wissensüberprüfung; die Kursbestätigung dient dann als Sachkundenachweis gegenüber der Behörde.

Praxis

Die praktische Arbeit mit dem Hund findet vor allem in Hundeschulen oder bei geprüften Trainer:innen statt. Ziel ist ein alltagssicherer, gut führbarer Hund, der sich in Stadt, Öffis und Natur kontrolliert verhält. Typische Inhalte sind Leinenführigkeit, Rückruf unter Ablenkung, ruhiges Verhalten bei Begegnungen mit Menschen und anderen Hunden, sicheres Warten vor Geschäften oder an Straßenübergängen sowie das Tragen von Maulkorb und Leine bei Bedarf. Einige Gemeinden verlangen zusätzlich eine Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil nach den Richtlinien des Österreichischen Kynologenverbands; ob und wann du diese absolvieren musst, steht im Bewilligungsbescheid deiner Gemeinde.

Anmeldung & Unterlagen

Die Bewilligung zur Haltung eines Kampfhundes beantragst du bei deiner Wohnsitzgemeinde – in Städten meist beim Magistrat, sonst beim Gemeindeamt (oft Abteilung Verwaltungspolizei oder Sicherheit). Dort erhältst du auch das konkrete Antragsformular und Informationen zu Gebühren und Auflagen. Beispiele: In der Landeshauptstadt Bregenz ist die Verwaltungspolizei im Bürgerhaus zuständig, andere Gemeinden wie Altach oder Frastanz informieren auf ihren Websites detailliert über Voraussetzungen und Unterlagen. Wende dich im Zweifel immer direkt an deine Gemeinde, bevor du einen Listenhund anschaffst.

Fristen

Die Bewilligung für einen Kampfhund musst du vor Beginn der Haltung bei deiner Gemeinde beantragen; ohne Bewilligung darfst du einen Listenhund nicht dauerhaft in Vorarlberg halten. Viele Gemeinden orientieren sich beim weiteren Ablauf am Modell Altach: Der theoretische Sachkundekurs („der tut nix“ oder ein gleichwertiger Kurs) ist binnen sechs Monaten ab Zustellung des Bewilligungsbescheids nachzuweisen. Für Junghunde ist zusätzlich eine Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil vorgesehen, die bis zum Alter von 18 Monaten bzw. sonst innerhalb von zwölf Monaten nach Bescheiderhalt absolviert werden muss. Welche Fristen im Einzelfall gelten, ergibt sich immer aus dem konkreten Bescheid deiner Gemeinde – halte diese Termine unbedingt schriftlich fest.

Kontrollen & Strafen

Verstöße gegen die Bewilligungspflicht oder gegen im Bescheid festgelegte Auflagen gelten als Verwaltungsübertretungen nach dem Landes‑Sicherheitsgesetz. Die Behörde kann Geldstrafen verhängen, im Wiederholungsfall die Bewilligung widerrufen und letztlich das Halten des Hundes untersagen; in besonders gravierenden Fällen kann der Hund abgenommen werden. Auch wer einen Kampfhund ohne gültige Bewilligung hält oder die geforderten Nachweise (Sachkundekurs, Begleithundeprüfung, Haftpflichtversicherung) nicht fristgerecht erbringt, muss mit Konsequenzen rechnen. Zusätzlich können bei Beißvorfällen oder anderen Zwischenfällen weitere Auflagen wie strengere Maulkorb‑ oder Leinenpflicht, erhöhte Aufsichtspflichten oder die Verpflichtung zum Besuch einer Hundeschule angeordnet werden.

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FAQ

Gibt es in Vorarlberg einen verpflichtenden Hundeführschein für alle Hunde?
Nein. Vorarlberg kennt derzeit keinen allgemeinen Hundeführschein für alle Hunde. Verpflichtend ist jedoch eine Bewilligung der Gemeinde samt Sachkundenachweis, wenn du einen Hund hältst oder verwahrst, der als Kampfhund (Listenhund) nach der Landesverordnung gilt
Für welche Hunderassen brauche ich eine Bewilligung in Vorarlberg?
Bewilligungspflichtig sind Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino und Ridgeback sowie die Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier sowie weitere Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen.
Wie erbringe ich den Sachkundenachweis für Kampfhunde in Vorarlberg?
In der Praxis akzeptieren die Behörden einen standardisierten Theorie‑Kurs wie „der tut nix“ oder eine gleichwertige Ausbildung als Sachkundenachweis. Du erhältst am Ende eine Bestätigung, die du innerhalb der im Bescheid genannten Frist bei deiner Gemeinde vorlegen musst; ergänzend kann eine Begleithundeprüfung verlangt werden.
Welche Fristen gelten für Kurs und Begleithundeprüfung?
Viele Gemeinden geben vor, dass der Theorie‑Kurs binnen sechs Monaten ab Zustellung des Bewilligungsbescheids nachzuweisen ist. Für Junghunde ist eine Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil häufig bis zum Alter von 18 Monaten bzw. sonst innerhalb von zwölf Monaten vorgesehen. Die verbindlichen Fristen stehen immer im Bescheid deiner Gemeinde.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Kampfhunderegeln?
Wer einen "Kampfhund" ohne Bewilligung hält oder behördliche Auflagen ignoriert, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Folge können Geldstrafen, der Widerruf der Bewilligung, zusätzliche Auflagen (z.B. strengere Maulkorbpflicht) und im Extremfall die Abnahme des Hundes sein.
Hundeführschein Vorarlberg

Offizielle Quellen

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Informationen zum Hundeführschein für jedes Bundesland:

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Informiere dich zusätzlich stets selbst direkt bei den zuständigen Behörden.