Hundeführschein in der Steiermark
Stand: 2025-11-20
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht: In der Steiermark müssen alle Hundehalter:innen, die ihren Hund nach dem 1.1.2013 angeschafft haben und in den letzten fünf Jahren keinen Hund gehalten haben, einen Hundekundenachweis (= Hundeführschein) erbringen.
- Prüfung: Der Hundekundenachweis ist ein theoretischer Kurs von mindestens vier Stunden, der von Amtstierärzt:innen bzw. beauftragten Tierärzt:innen abgehalten wird und mit einer Bestätigung abgeschlossen wird.
- Voraussetzungen: Hund muss gechippt und registriert, die Hundeabgabe entrichtet und eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 € Deckung abgeschlossen sein.
- Kontrollen: Bei Kontrollen durch Gemeinde oder Bezirksverwaltungsbehörde können Hundekundenachweis, Anmeldung und Versicherung verlangt werden; bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen und eine erhöhte Hundeabgabe.
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Rechtliche Grundlage
Rechtsgrundlage sind vor allem das Steiermärkische Hundeabgabegesetz 2013 und das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz. Darin ist geregelt, dass für Ersthundebesitzer:innen bzw. Personen ohne nachweisbare Hundehaltung innerhalb der letzten fünf Jahre ein allgemeiner Sachkundenachweis – der Hundekundenachweis – verpflichtend ist. Die Verordnung über den Hundekundenachweis konkretisiert die Inhalte und die Ausbildung der Kursleiter:innen. Ergänzend enthält das Landes-Sicherheitsgesetz Vorschriften zu Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie zur Mindestdeckung der Hundehaftpflichtversicherung.
Wer braucht den Hundeführschein in der Steiermark?
In der Steiermark gibt es keine eigene Rasseliste; die Regeln gelten für alle Hunderassen und Mischlinge gleichermaßen. Den Hundekundenachweis benötigen insbesondere:
- Ersthundebesitzer:innen, die erstmals einen Hund halten,
- Hundehalter:innen, die in den letzten fünf Jahren keinen Hund gemeldet hatten,
- Personen, die einen Hund übernehmen und selbst als Halter:in gemeldet werden.
- In der Steiermark gibt es derzeit keine eigene Liste "gefährlicher" Hunderassen. Alle Hunde unterliegen denselben Grundregeln zu Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht.
So läuft die Prüfung ab
Theorie
Der Hundekundenachweis ist ein reiner Theoriekurs und dauert mindestens vier Stunden. Er wird in der Regel von Amtstierärzt:innen oder von der Behörde beauftragten Tierärzt:innen durchgeführt. Behandelt werden unter anderem:
- Grundlagen der artgerechten Haltung, Pflege und Gesundheit von Hunden,
- Verhalten und rassespezifische Eigenschaften (Sozialverhalten, Stress- und Aggressionssignale),
- Erziehung und Ausbildung mit modernen, tierschutzkonformen Methoden,
- rechtliche Pflichten (Meldung, Abgabe, Haftung, Versicherung, Aufsichtspflicht),
- typische Alltagssituationen und Unfallvermeidung im öffentlichen Raum.
Praxis
Der verpflichtende Hundekundenachweis in der Steiermark umfasst keine praktische Prüfung mit Hund. Viele Gemeinden und Hundeschulen empfehlen jedoch ergänzende Praxisangebote wie Welpen- und Junghundekurse oder die Begleithundeprüfung. Gerade für unerfahrene Halter:innen ist praktisches Training sinnvoll, um das im Kurs erworbene Wissen im Alltag sicher umsetzen zu können.
Anmeldung & Unterlagen
Die Anmeldung deines Hundes erfolgt bei der zuständigen Gemeinde bzw. beim Stadtmagistrat (z. B. Stadt Graz) am Wohnsitz. Dort wird auch die Hundeabgabe vorgeschrieben und kontrolliert, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Informationen zu Kursorten, Terminen und Anmeldung für den Hundekundenachweis erhältst du üblicherweise bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder über die Gemeindehomepages. Teilweise ist eine vorherige Online- oder E-Mail-Anmeldung zum Kurs erforderlich.
- Ausweis
- Chip/Registrierung
- Hundeabgabe (falls vorgesehen)
- Haftpflicht (falls vorgesehen)
Fristen
Der Hund muss in der Steiermark innerhalb weniger Wochen nach Anschaffung bei der Gemeinde gemeldet werden (die konkrete Frist ist in der jeweiligen Hundeabgabeordnung der Gemeinde festgelegt, häufig vier Wochen). Der Hundekundenachweis ist innerhalb von einem Jahr ab Anschaffung nachzuweisen, sofern du dazu verpflichtet bist. Wer die Frist versäumt, riskiert eine erhöhte Hundeabgabe (Verdoppelung der Abgabe) und gegebenenfalls zusätzliche Verwaltungsstrafen. Der einmal absolvierte Hundekundenachweis gilt grundsätzlich dauerhaft und muss nicht für jeden neuen Hund erneut gemacht werden.
Kontrollen & Strafen
Wer seinen Hund nicht oder verspätet anmeldet, keinen Hundekundenachweis vorlegt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder gegen Leinen- und Maulkorbpflichten verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die konkrete Strafhöhe richtet sich nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Hundeabgabegesetzes 2013, des Landes-Sicherheitsgesetzes sowie den jeweiligen Gemeindeverordnungen und kann – je nach Schwere und Wiederholung – mit Geldstrafen geahndet werden. Zusätzlich kann bei Nichtvorliegen des Hundekundenachweises die Hundeabgabe auf das Doppelte angehoben werden. In gravierenden Fällen (z. B. bei Gefährdung von Personen) kommen auch haltungsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Abnahme des Hundes in Betracht.
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FAQ
Wer muss in der Steiermark den Hundekundenachweis machen?
Bis wann muss ich den Hundekundenachweis absolvieren?
Wie läuft der Hundekundenachweis inhaltlich ab?
Brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung in der Steiermark?
Gibt es in der Steiermark eine Rasseliste oder besondere Vorschriften für bestimmte Hunderassen?
Brauche ich einen Hundeführschein, wenn ich mit meinem Hund nur auf Urlaub in die Steiermark komme?
Offizielle Quellen
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Informationen zum Hundeführschein für jedes Bundesland:
Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit. Informiere dich zusätzlich stets selbst direkt bei den zuständigen Behörden.